Teilnahmebedingungen für Tandem- Fallschirmsprünge

§1 Vertragspartner
skydive colibri GmbH & Co. KG
Flugplatz Waizenhofen 40
91177 Thalmässing
Fon 0 91 73 79 477 1
eMail info(at)freifallen(dot)de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Steffen Lipps
Registereintrag: AG Nürnberg | HRA 14564
Persönlich haftende Gesellschafterin: skydive colibri Verwaltungs GmbH
Registereintrag: AG Nürnberg | HRB 2338

§2 Tandem-Passagiersprünge

Die Tandem-Passagier-Sprünge werden nach den Richtlinien des Deutschen Fallschirmsportverbandes e.V. – www.dfv.aero – durchgeführt und dienen in erster Linie der Förderung des Fallschirmsports in der Öffentlichkeit.

§3 Sprungtermine

Nach Termin- Vereinbarung von April bis Oktober.
(siehe aktuelle Öffnungszeiten unter www.freifallen.de)

§4 Voraussetzungen zur Durchführung eines Tandemsprungs

Das Mindestalter beträgt 10 Jahre, wir empfehlen einen Tandemsprung ab 12 Jahren da der Gast mindestens eine Körpergröße von 1,40m und ein Gewicht von 45 kg haben muss. Bei Minderjährigen ist sowohl die Unterschrift als auch die Anwesenheit aller Erziehungsberechtigten erforderlich.

Das max. Körpergewicht inkl. Kleidung beträgt 90kg
Wir können Tandemsprünge bis 100kg (mit einem Aufpreis von € 35) durchführen, wenn das Körpergewicht in Relation zur Körpergröße steht. (kein übermäßiges Übergewicht, normale Bewegungsfähigkeit).

Weiterhin wird eine gute körperliche und geistige Gesundheit vorausgesetzt (kein Asthma, akute Bandscheibenvorfälle, Diabetes, Herzbeschwerden o.ä.).

Der Tandemgast ist aus Gründen seiner und der Sicherheit anderer an dem Tandemsprung Beteiligter verpflichtet, seinen Tandempiloten auf folgende Tatsachen gegebenenfalls schon bei der Schulung hinzuweisen:

1. Alkoholgenuss oder die Einnahme von Medikamenten oder Drogen innerhalb der letzten 12 Stunden

2. Psychische Erkrankungen, Alkoholismus, Drogensucht und ähnliches innerhalb der letzten 12 Monate

3. Probleme bei Druckausgleich, Erkältung, Schnupfen, Erkrankungen im Nasennebenhöhlenbereich oder der Gehörgänge

4. Verletzungen innerhalb der letzten 12 Monate durch einen Unfall (z.B. Knochenbrüche, Sehnen- und Bänderverletzungen, Gehirnerschütterungen etc.)

5. Probleme mit Schulterluxationen oder Schultergelenkluxation, Probleme des Stütz- und Bewegungsapparats

6. Ernsthafte Erkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate (z.B. Herz-/Kreislauferkrankungen, Organerkrankungen Epilepsie, Asthma etc.)

Mit Personen, die durch eine Lähmung körperlich beeinträchtigt sind, ist es grundsätzlich möglich, einen Tandemsprung durchzuführen, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache.
Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu ihrem Sprungtermin erscheinen, werden vom Sprung ausgeschlossen (siehe auch §10).

§5 Stornogebühr

Bei Nichterscheinen, kurzfristiger Absage (weniger als eine Woche) zum vereinbarten Tandemsprungtermin und bei Teilnehmern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und aus diesem Grund vom Tandemspringen ausgeschlossen werden müssen, erheben wir eine Stornogebühr von 50,-€

§6 Versicherung
Von dem Inhaber des Tandem Sprungsystems sind folgende luftrechtlich relevanten Versicherungen abgeschlossen: (skydive colibri ist nicht Inhaber des Tandem Sprungsystems)
1. Halterhaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Drittschäden für alle eingesetzten Luftsportgeräte.
2. Passagierhaftpflicht für Personenschäden und Schäden am Obhutsgepäck.
Darüber hinaus ist der Teilnehmer für einen ausreichenden persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

§10 Haftungsausschluss
Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber skydive colibri, die ihm daraus entstehen könnten, dass er anlässlich seiner Betätigung in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeuges, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von skydive colibri beruhen. Soweit gesetzlich zulässig, wird der Tandempilot sowie der Halter des betreffenden Tandem-Passagier-Systems von jeglicher Haftung, die über die für den/die Passagier/in abgeschlossene Passagierhaftpflichtversicherung hinausgeht, befreit. Soweit Dritte im Falle eines Unfalles des Teilnehmers Ansprüche herleiten, stellt dieser den Tandempiloten und den Halter von der Inanspruchnahme insoweit frei, als die Inanspruchnahme durch den/die Dritte(n) nicht mehr von der Versicherung des Tandempiloten bzw. des Halters gedeckt sind.