- ONLINE Waiver -
digitale Enthaftung

    Einen Link zum Waiver-Formular mit Deinen vorausgefüllten Daten erhältst du auf Nachfrage am Manifest.

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    Lizenz & Versicherung
    konv. LehrerAFF-LehrerTandemmaster
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    Leihausrüstung
    Enthaftungserklärung
    Persönliche Erklärung des/der Aufgabenspezialisten/in & Beförderungsvertrag
    # Sprungticket incl. 0,25 cent CO² Beitrag & Kerosinzuschlag in Höhe von ?? €  #

     

    BEFÖRDERUNGSVERTRAG, BELEHRUNG & Vereinbarung über Haftungsbeschränkung

    Die europäischen Luftfahrtvorschriften betrachten die Beförderung von Fallschirmspringern als speziellen Flugbetrieb (SPO). Das heißt, dass Fallschirmspringer (einschließlich Fallschirmsprungschüler) nicht als Passagiere angesehen werden, sondern als Teilnehmer am Flugbetrieb. Fallschirmspringer werden als „Aufgabenspezialisten“ angesehen, wenn sie mit der Absicht zum Fallschirmspringen mit einem Luftfahrzeug befördert werden.

    Das Luftfahrzeug wird in einem Gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko (Teil-SPO) durchgeführt. Jede Beförderung im Flugzeug unterliegt diesem Beförderungsvertrag. Aus dem Bestehen dieses Vertrages ergibt sich eine gesetzliche Haftungsbeschränkung, auf die wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Jeder Platz im Flugzeug ist entsprechend den Gesetzlichen Vorschriften Passagierhaftpflicht- und Unfallversichert. Die Geschäftsbedingungen des Flugzeughalters habe ich zustimmend zur Kenntnis genommen.

    Ich werde gegen den Betreiber der Sprungzone  (Fallschirmsportclub colibri e.V.), den Inhaber der Teil-SPO Erklärung  (Skydive colibri GmbH & Co. KG.), gegen den Flugzeugeigentümer (Sky Lease GmbH & Co. KG) und den Piloten (PIC) keine Ansprüche stellen, die nicht durch vorgeschriebene und abgeschlossene Versicherungen (Haftpflicht, Passagierhaftpflicht, Insassenunfall) gedeckt sind. Dies gilt auch für meine Rechtsnachfolger.


    Persönliche Erklärung des/der Aufgabenspezialisten/in

    Ich bin im Besitz einer gültigen Fallschirmspringer Lizenz und habe den vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Ich versichere hinsichtlich des von mir benutzten Fallschirmsystems, dass dieses lufttüchtig im Sinne der LuftGerPV und nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen nachgeprüft ist. Ich bin mir bewusst, dass ausschließlich ich selbst für die Lufttüchtigkeit meiner Sprungausrüstung verantwortlich bin. Dennoch bin ich damit einverstanden, dass meine Sprungausrüstung ggf. durch den Sprungplatzbetreiber (DZO)  überprüft wird. Ich befreie den Sprungplatzbetreiber ausdrücklich von jeglicher Haftung, die durch den Betrieb meines Fallschirms entstehen könnte.

    Ich weiß, dass die rechtlichen Vorschriften für das eigenverantwortliche Springen ein ausreichendes „In-Übung-sein“ fordert, was bedeutet, vor dem aktuellen Sprungvorhaben 12 Sprünge in den letzten 12 Monaten durchgeführt zu haben. Sollte sich daran etwas ändern (z.B. weniger als 12 Sprünge innerhalb der letzten 12 Monate oder abgelaufene Haftpflichtversicherung), so darf ich nicht weiter springen und melde dies sofort dem Sprungdienstleiter.

    Ich bestätige hiermit, die Sprungbetriebsordnung, die Flugplatzordnung gelesen und verstanden zu haben und erkundige mich vor jedem neuen Sprungtag über Änderungen in der Sprungbetriebsordnung, Flugplatzordnung (siehe öffentlicher Aushang). Ich bestätige als Aufgabenspezialist/in mit allen Aufgaben (Berechtigungen) und Risiken des Fallschirmsports vertraut zu sein. Ich verhalte mich als Teilnehmer am Flugbetrieb so dass keine unbeteiligten Dritte Personen am Boden unnötigerweise behindert oder gefährdet werden. Ich bestätige, dass ich „In-Übung-bin“ und nur die Fallschirmsprünge durchführe für die ich eine Berechtigungen besitze.

    Wir haben das Recht, dich oder deine Ausrüstung jederzeit vom Sprungbetrieb auszuschließen!

    Auszug aus der Sprungbetriebsordnung

    Im Interesse der Sicherheit und zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen, bitten wir dringend darum,

    • eine minimale Öffnungshöhe von 1.000m bzw. 3.300 ft GND einzuhalten,
    • nur in den vorgesehenen Landezonen zu landen,
    • keine Spiralkurven unter 500m zu fliegen,

     

    Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz

    Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Ohne Deine Einwilligung erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.


    Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz / Mitglieder FSC colibri e.V.

    Die für die Mitgliedschaft in unserem Verein notwendigen personenbezogenen Daten, insbesondere Name und Kontaktdaten sowie Bankdaten, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und verarbeitet. Neben dem Recht auf Auskunft bezüglich der zu seiner Person bei dem verantwortlichen Fallschirmsportclub colibri e.V. gespeicherten Daten hat jedes Mitglied, im Rahmen der Vorgaben der DS-GVO, das Recht, der Speicherung der Daten, die nicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für bestimmte Zeiträume vorgehalten werden müssen, für die Zukunft zu widersprechen. Ferner hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht. Ich willige ein, dass von skydive colibri GmbH & Co. KG bzw. Fallschirmsportclub colibri e.V. eine Webcam betrieben wird und die Bilder öffentlich zugänglich sind. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet nicht statt.


    Folgende Verarbeitungen sind nur zulässig, wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung geben:

     Zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten bzw. Auflagen des Deutschen Fallschirmsportverbands e.V. als Luftfahrzeughalter, Betreiber eines Sprungplatzes sowie als zugelassene Ausbildungseinrichtung sind wir verpflichtet, uns von dem Vorhandensein der notwendigen Flug-/Sprungtauglichkeit unserer Sprungschüler und der eingesetzten AFF-Lehrer zu vergewissern. Hierbei handelt es sich um Gesundheitsdaten und damit um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS-GVO.

     ✔️ Ich nehme zur Kenntnis und willige ein, dass Fallschirmsportclub Colibri e.V. Informationen über ein mir erteiltes Flug-/Sprungtauglichkeitszeugnis erhebt und speichert. Sofern ich mich in der Sprungausbildung befinde oder für den Verein als AFF-Lehrer tätig  bin, werden diese Informationen an den Deutschen Fallschirmsportverband e.V. weiter gegeben. Eine aktive Teilnahme am Sprung- und Ausbildungsbetrieb des Vereins ist ohne diese Einwilligung nicht möglich.

    Unser Verein ist Mitglied im BLSV (Bayerischer Landessportverband), des DFV (Deutschen Fallschirmsportverband e.V.). Der Deutsche Fallschirmsportverband vertritt auf Bundesebene die Interessen der Fallschirmsportler und unterstützt uns mit verschiedenen Dienstleistungen und Versicherungen, für die wir in Abhängigkeit von der Anzahl unserer Mitglieder Mitgliedsbeiträge und Entgelte bezahlen. Eine Mitgliedschaft im Deutschen Fallschirmsportverband e.V. ist Voraussetzung für die Teilnahme an von der Bundeskommission Fallschirmsport ausgerichteten nationalen Wettbewerben und Meisterschaften sowie für die Erteilung einer Luftsportgerätelizenz und FAI-Lizenz zur Teilnahme an internationalen Meisterschaften.

     ✔️ Ich willige ein, dass dem Deutschen Fallschirmsportverband e.V. die folgenden, mich betreffenden personenbezogenen Daten übermittelt werden: Name, Vorname, Postanschrift, Telefon-Nr. (ggf. Festnetz, Mobil), Email-Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Mitgliedsstatus (aktiv/passiv), Fachausweise, Eintrittsdatum, Austrittsdatum

     

    Einzugsermächtigung
    Gläubiger-Identifikationsnummer: Skydive Colibri GmbH & Co KG Gläubiger-ID DE 39 ZZZ0 0000 0463 12, Fallschirmsport Colibri e.V. Gläubiger-ID DE 94 ZZZ0 0000 0466 80
    Ich ermächtigte die Skydive Colibri GmbH & Co. KG und den Fallschirmsport Colibri e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift jeweils nach in Anspruch genommener Leistung einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Skydive Colibri GmbH & Co KG und des Fallschirmsport Colibri e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
    Bestätigung
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