Teilnahmebedingungen, Hinweise und erforderliche Unterlagen zur Fallschirmsprung – Ausbildung
Bei Kursbeginn müssen vorliegen:
- ärztliches Tauglichkeitszeugnis (Dieses Attest stellen Haus- oder Sportärzte aus) Ein Vordruck kommt als PDF
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigten
- Personalausweis / Reisepass
- 3 Passbilder (Schnupperkurs 1 Passbild),
- Nachweis „Erste Hilfe“ oder Vorlage des Führerscheines
Alle Unterlagen sind zu Kursbeginn vollständig mit zu bringen.
Teilnahmebedingungen
- Die Anmeldung hat über das Anmeldeformular zu erfolgen. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen Nach der Anmeldung und dem Eingang der Anzahlung* erhalten Sie alle nötigen Informationen sowie das Formular für die ärztliche Tauglichkeit per Mail als PDF.
- Die restlichen Ausbildungskosten* sind spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Bei Nichterscheinen nach Anmeldung werden für jeden gebuchten Kurs Stornokosten* erhoben. Bei einer frühzeitigen Umbuchung zu einem anderen Kurs, bleibt die Anzahlung für den neuen Kurs bestehen. Bei einer Absage, nach geleisteter Anzahlung, bis max. zwei Wochen vor Kursbeginn, bekommen Sie den überwiesenen Betrag abzüglich einer Aufwandsentschädigung* zurück.
- Sollte der Kurs nach Antritt abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen.
- Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Ausbildung und Prüfung des Luftfahrtpersonals. Der ausbildende Verein ist deshalb verpflichtet, Kursteilnehmer auszuschließen, die ihre Sicherheit und die Sicherheit Anderer gefährden. Ein Rückzahlungsanspruch auf bereits geleistete Zahlungen besteht hierbei nicht.
- Wird die Ausbildung vom Auszubildenden aus irgendeinem Grund unterbrochen, so kann der Auszubildende den Kurs binnen eines Jahres ab dem ursprünglichen Kursdatum fortsetzen bzw. nachholen.
- Falls Kurse aus Gründen, die nicht vom Verein zu vertreten sind, die Ausbildung nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden können, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung der Kursgebühr.
- Falls der Auszubildende wegen Nichtbefolgung der Anweisung des Lehrers eine Verletzung erleidet und er deshalb den Kurs nicht fortsetzen kann, hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühren. Es gilt Punkt 4.
- Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsgeräten haftet der Verursacher für den Schaden.
- Der Auszubildende verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber dem Verein, die ihm aus Anlass der Teilnahme an einem Kurs entstehen könnten, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vereins zurückzuführen.
- Während Ihrer Fallschirm-Sportausübung sind Sie gegen Haftpflichtansprüche durch unsere Fallschirm-Haftpflicht-Versicherung geschützt. Bei Verletzung tritt Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Kraft. Haben Sie eine Private Krankenversicherung oder eine Lebens- bzw. Kapitalversicherungen abgeschlossen, sollten Sie sich bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob und wie weit luftsportliche Aktivitäten mit eingeschlossen sind.
- Mindestalter und Gewicht: Das Mindestalter für die Teilnahme an den Kursen beträgt bei Schulungsbeginn 14 Jahre. (Lizenzerwerb mit 16 Jahren) Das minimale Körpergewicht liegt bei 45 kg, das maximale Körpergewicht für die Teilnahme an einem Kurs beträgt 100kg Kleidung. Körpergewicht und Größe müssen in einem stimmigen Verhältnis zueinanderstehen.
- Bei Kursbeginn sind ALLE erforderlichen Unterlagen, festsitzende Turnschuhe (ohne Haken und mit glatter Sohle) und bequeme Sportkleidung mitzubringen.
Weitere Bedingungen und Hinweise
- Der AFF-Schnupperkurs beinhaltet den einweisenden Theorieunterricht und einen Ausbildungssprung Level 1 incl. Leihgebühr für das Fallschirmsystem. Bei Nachbuchung des Gesamtkurses innerhalb von 30 Tagen wird der AFF-Colibri Schnupperkurs zum Teil angerechnet.
- Nicht enthalten in der Kursgebühr sind: Sprungbrille, Höhenmesser, Schuhe, Handschuhe, Lehrbücher, Prüfungsgebühren, AFF-Wiederholungssprünge, Sprungkosten und Leihgebühr für die Ausrüstung die NACH der AFF-Ausbildung bis zum Lizenzerwerb entstehen.
- Aufgrund unvorhersehbarer Wettersituationen empfiehlt es sich, zwei Wochen für den AFF Kurs einzuplanen. Unsere Sprungzeiten finden Sie auf unserer Webseite.
- Alle Ausbildungssprünge werden mit einer digitalen Kamera Diese Aufzeichnung dient der Nachbesprechung und der Vorbereitung auf den nächsten Sprung. Die Videoaufnahmen sind NICHT im Kurspreis enthalten.
- Wird das Lernziel bei einem Level nicht erreicht, sind für die Leistungsstufen Level eins bis Level drei und für die Leistungsstufen Level vier bis Level sieben für die jeweiligen Wiederholungssprünge zu entrichten.
Nach Beendigung Ihrer AFF – Ausbildung haben Sie gelernt, allein das Flugzeug zu verlassen und den Fallschirm sicher zu ziehen. Sie befinden sich aber nach wie vor im Schülerstatus und springen mit Sprungauftrag. Für eine uneingeschränkte Lizenz sind mindestens 5 one by one Sprünge und 3 Sprünge aus 1500m Höhe durchzuführen.
Die theoretische Prüfung kann ab dem 13.Sprung absolviert werden. Nach erfolgreicher Ausbildung und Absolvierung von min. 23 Ausbildungssprüngen (inkl. der AFF- Sprünge) sowie bestandener theoretischer Prüfung, kann die praktische Prüfung zum Lizenzerwerb beantragt werden. Die Prüfungsvorbereitung und Prüfungstermine liegen außerhalb des Lehrgangs.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Für weitere Fragen aller Art stehen wir euch gerne unter 09173 / 79 477 1 oder per Mail info@freifallen.de zur Verfügung.
*alle Preise findet ihr auf unsere Homepage unter: Hier